Schulordnung

Allgemeines

1. Geltungsbereich:

Diese Schulordnung gilt im Schulgebäude, am außerschulischen Lernort und für die gesamte Dauer der schulischen Veranstaltungen. Bei schulischen Veranstaltungen im Ausland ist zusätzlich das dort geltende nationale Recht beachtlich. Es gelten bei außerschulischen Projekten und Unterrichtseinheiten neben dieser Schulordnung die jeweilige Hausordnung der externen Ausbildungsstätte und die Anordnungen der dort verantwortlichen Personen.


Kooperationsschulen, mit denen die GHS Pestalozzistraße im Rahmen der Berufsorientierung zusammenarbeitet, stellen sicher und tragen die Verantwortung für das vollständige Vorliegen der Empfangsbekenntnisse der Schulordnung der GHS Pestalozzistraße von Seiten der Schülerinnen und Schüler sowie Erziehungsberechtigten der jeweiligen Kooperationsschule.


Im gesamten Schulgebäude gelten die aktuellen Unfallverhütungs- und Sicherheitsvorschriften sowie die Brandschutzordnung der GHS Pestalozzistraße. Die Schülerinnen und Schüler beachten die Alarmzeichen und informieren sich auf den Fluchtplänen, die im Schulgebäude aushängen, über Fluchtwege und Sammelplätze. Die notwendige Unterweisung für das Verhalten bei Notfällen und Alarm erfolgt zu Beginn der Beschulung für alle Schülerinnen und Schüler durch die Lehrkräfte und wird im Klassenbuch dokumentiert. 

Schülerinnen und Schüler, die während des Schulbetriebs gegen die Schulordnung und/oder Sicherheitsvorschriften verstoßen, müssen mit schulischen Maßnahmen gemäß § 61 NSchG und in schweren Fällen auch mit straf- und zivilrechtlichen Konsequenzen rechnen.

2. Haftungsausschluss 

Für von Schülerinnen und Schülern mitgebrachte Gegenstände, übernimmt die Schule keine Haftung. 

Für Schäden, die sich aus der Mitnahme ergeben, haften somit die betreffenden Schülerinnen/Schüler bzw. deren gesetzliche Vertreterinnen bzw. Vertreter selbst. 

Grundsätze:

1. Das Leben in unserer Schulgemeinschaft fordert von jedem einzelnen verantwortungsvolles Handeln und Rücksicht.


2. Jeder verhält sich so, dass andere ihrer Rechte und Pflichten frei ausüben können.


3. Auseinandersetzungen werden stets ohne Gewalt geführt.


4. Niemand darf wegen seiner Herkunft, seines Aussehens, seines Geschlechtes oder seiner Religion beleidigt werden.


5. Jeder geht mit den ihm anvertrauten Sachen sorgsam um. Das Eigentum anderer wird geachtet, bewahrt und nicht beschädigt.


6. Jeder verhält sich so, dass Dinge in seiner Umwelt und die Umwelt als solches weder verschmutzt noch geschädigt oder gar zerstört werden.


7.Keiner hat Vorrechte. Alle befolgen sowohl die für unsere Schulgemeinschaft geltenden gesetzlichen Bestimmungen als auch die Konferenzbeschlüsse.


Bestimmungen, Vorschriften

1. Schulbesuch

2. Unterrichtsbeginn und -schluss

3. Pausenordnung

4. Digitale Endgeräte

5. Unfallverhütung

6. Brandschutzordnung

7. Konfliktlösung

8. Rauch- und Alkoholverbot

9. Benachrichtigung der Schulleitung

10. Besondere Vorschriften



1. Schulbesuch

  • Jede Schülerin / jeder Schüler ist verpflichtet, regelmäßig am Unterricht teilzunehmen (Niedersächsisches Schulgesetz!).§ 58 NSchG


Allgemeine Rechte und Pflichten:

(1) Schülerinnen und Schüler haben das Recht und die Pflicht, an der Erfüllung des Bildungsauftrags der Schule mitzuwirken.


(2) Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, regelmäßig am Unterricht teilzunehmen und die geforderten Leistungsnachweise zu erbringen. Sie dürfen durch ihr Verhalten oder ihre Kleidung die Kommunikation mit den Beteiligten des Schullebens nicht in besonderer Weise erschweren. (…)


  • Unterrichtsversäumnisse müssen durch die Erziehungsberechtigten innerhalb von 3 Tagen nach dem ersten Fehltag schriftlich begründet werden (in Ausnahmefällen per Mail bei der Klassenlehrkraft).


2. Unterrichtsbeginn und –schluss

  • Die Schule ist nicht vor 07:55 Uhr zu betreten. Bei extremen Witterungsbedingungen erfolgt eine Anpassung in Form einer Ansprache durch den Hausmeister.
  • Fachlehrkräfte schließen die Räume auf und auch wieder ab. 
  • Wenn die Lehrkraft nicht zum Unterricht erscheint, meldet der Klassensprecher (oder eine Schülerin / ein Schüler) dies innerhalb der ersten 5 min im Sekretariat. 
  • Die Fachlehrkraft schließt die Unterrichtsstunde und sorgt dafür, dass die Tafel gereinigt und der Raum in einem ordentlichen Zustand verlassen wird. Vor großen Pausen oder bei einem Raumwechsel der Klasse schließt der Fachlehrer / die Fachlehrerin die Klasse ab. Alle Räume sind aus gesundheitlichen Gründen regelmäßig zu lüften. Bei Bedarf ist der Müll in die Abfallbehälter auf dem Schulhof zu bringen. Spätestens jedoch freitags.
  • Am Ende des Unterrichtstages einer Klasse ist die zuletzt unterrichtende Lehrkraft dafür zuständig, dass alle Schüler:innen ihre Stühle hochstellen, der Raum vom Klassendienst ausgefegt wird sowie die Fenster geschlossen sind. Dies gilt auch in den Werk- und Funktionsräumen. Auch vor WPK in den Randstunden ist der Raum wie eben beschrieben zu verlassen. 
  • Der Hofdienst (pro Woche eine Klasse, ausgehängt an der Tür des Sekretariats) unterstützt den Hausmeister zu Beginn der 5. Stunde beim Säubern des Schulhofes und leert die Papierkörbe in der Verwaltung. Die Einteilung des Hofdienstes erfolgt am Wochenanfang durch die Klassenlehrkraft.


3. Pausenordnung

  • Im Aufsichtsplan sind drei Hofaufsichten und zwei Hausaufsichten benannt. Der Plan ist im Türrahmen des Lehrerzimmers ausgehängt. Bei Abwesenheit aufsichtführender Lehrkräfte, vertreten die im Aufsichtsplan die als Vertretung angegebenen Lehrkräfte. Die Vertretung soll abgesprochen werden. Vertretungen werden über das DSB Modul bekanntgegeben. 
  • Die Hofaussicht hat in den großen Pausen die Aufgabe, beide Eingänge des Schulhofes zu kontrollieren und die Toiletten auf dem Schulhof zu beaufsichtigen. Dazu betreten sie auch die Toiletten. Die Kontrolle des Milchkellers gehört ebenfalls zur Aufgabe der Hofaufsicht. Die Hofaufsicht ist für das Auf- und Abschließen der Toiletten in den großen Pausen zuständig. Dazu sprechen sich die Kollegen ab. Ein Aufsichtsplan wird zu Beginn des Halbjahres veröffentlicht.
  • Die Hausaufsicht kontrolliert die Hauseingänge und die Grundschultoiletten im Keller. Im Treppenhaus darf sich während der Pausen nicht aufgehalten werden.
  • In den 5-Minuten-Pausen bleiben die Schüler:innen im Klassenraum, sofern kein Raumwechsel erfolgt und keine andere individuelle Regelung für die Klasse besteht. 
  • In den Funktionsräumen und Sportstätten müssen die Schüler vom Fachlehrer beaufsichtigt werden.
  • In den großen Pausen begeben sich alle Schüler unverzüglich auf den Schulhof. Grundsätzlich gilt: 
  • Hauptschüler dürfen das Gebäude während der Pause nicht betreten.
  • Grundschüler dürfen in den großen Pausen die Toiletten im Keller betreten. 
  • Schüler:innen, die vom Sportunterricht aus der Tunicahalle kommen, bleiben auf dem Schulhof.
  • Schüler:innen, die aus dem WPK Unterricht kommen, begeben sich auf den Hof.
  • "Regenpausen" werden durch eine Ansage über die Lautsprecher angesagt. Die Ansage erfolgt durch eine Aufsichtsführende Lehrkraft oder die Schulleitung. Die Schüler:innen gehen dann in ihre Klassenräume für die kommende Stunde. Die Hofaufsicht unterstützt die Aufsicht führende Lehrkräfte im Schulgebäude. In jeder Etage sollte eine Lehrkraft Aufsicht führen (s. Aufsichtsplan). Die Klassenräume sind von den aufsichtführenden Lehrern aufzuschließen.
  • Aufsichtführende Lehrkräfte werden von Ordnern aus dem neunten und zehnten Jahrgang unterstützt. Diese leisten durch ihr Amt einen guten Beitrag zum Schulleben. Sie sind zu respektieren und ihren Weisungen ist zu folgen. Bei Unstimmigkeiten helfen alle Lehrkräfte. 
  • Der Milchkeller wird nur vom Hof aus betreten.


4. Digitale Endgeräte 

  • Digitale Endgeräte, wie z.B. Handys, SmartWatches, etc., sind im Unterricht sowie im gesamten Schulgebäude verboten und müssen ausgestellt in der Schultasche verwahrt werden. Nur in Absprache mit der Lehrkraft dürfen diese herausgeholt werden. 
  • Auf dem Schulhof dürfen digitale Endgeräte benutzt werden, jedoch ist es verboten, Fotos oder Videoaufnahmen von MitschülerInnen, Lehrkräften und anderen an der Schule tätigen Personen anzufertigen, zu bearbeiten und / oder in Sozialen Netzwerken hochzuladen und / oder zu teilen.


5. Unfallverhütung

  • Jede Schülerin / jeder Schüler ist verpflichtet, durch Umsicht, verantwortungsvolles Mitdenken und Handeln Unfälle vermeiden zu helfen.
  • Alle Handlungen oder Unterlassungen, die zur Gefährdung der eigenen Person oder anderer führen können, müssen unterbleiben.
  • Verboten ist vor allem:


  1. das Raufen, Herumtoben und Laufen in den Klassenräumen, den Fluren und Treppenhäusern,
  2. das Klettern auf Fensterbänke, Mauern, Zäune, Dächer, usw.,
  3. das Werfen und Stoßen mit gefährlichen Gegenständen,
  4. das Mitbringen von Sachen, die zur Verletzung bzw. Belästigung anderer führen können (Waffenerlass!),
  5. das Radfahren, Rollerfahren auf dem Schulhof,
  6. die unerlaubte Benutzung von Sportgeräten,
  7. der Umgang mit offenem Feuer (Rauchverbot!).


6. Brandschutzordnung

Der Umgang mit offenem Feuer in der Schule ist verboten. Bei naturwissenschaftlichen Versuchen ist sich genau an die Anweisungen des Lehrers / der Lehrerin zu halten. 


Wenn in der Schule ein Brand ausbricht, muss das Folgende getan werden:

1. Benachrichtigung der Schulleitung.

2. Benachrichtigung des Hausmeisters, der - wenn dies nicht schon durch die

Schulleitung geschieht - Feueralarm auslöst:

Eine Ansage ertönt dann über die Lautsprecheranlage.

Bei Ausfall der Klingelanlage; Alarmanzeige mit dem Megaphon

3. Alle Fenster sind zu schließen, Schüler:innen treten in der Klasse ruhig an. Es auf Vollständigkeit zu prüfen.

4. Lehrer:innen und Schüler:innen verlassen geschlossen den Klassenraum (Tür schließen!)

und gehen über den unten angegebenen Fluchtweg zum Sammelplatz.

5. Der Lehrer:in kontrolliert noch einmal, ob alle Schüler:innen da sind.

6. Schüler:innen ist es untersagt, sich eigenmächtig von der Klasse zu entfernen.


Bei einem Übungsalarm ist das Gleiche zu tun wie im Ernstfall. Die Nichtbefolgung der Anweisungen eines Lehrers bei Alarm ist ein grober Verstoß gegen die Schulordnung. Die missbräuchliche Benutzung sowie die Zerstörung von Alarmanlagen und Rettungsgeräten hat Ordnungsmaßnahmen zur Folge.


7. Konfliktlösung

Alle Streitigkeiten werden gewaltfrei gelöst!

Zur Konfliktlösung sollten folgende Möglichkeiten in Anspruch genommen werden:

1. die Aussprache untereinander,

2. das gemeinsame Gespräch der Streitenden mit dem Klassenlehrer / der Klassenlehrerin oder einem Lehrer / einer Lehrerin des Vertrauens,

3. die Aufarbeitung des Konfliktstoffes durch Diskussion in der Klassengemeinschaft,

4. Konsultation der Konfliktlotsen.

5. Konsultation der Sozialpädagoginnen oder der Beratungslehrerin.


8. Rauch und Alkoholverbot

Allen Schüler:innen ist das Rauchen und der Genuss von Alkohol auf dem gesamten Schulgelände verboten.

Die älteren Schüler sind aufgefordert, durch vorbildliches Verhalten die jüngeren Mitschüler (z.B. auch vor dem Schulgebäude) nicht zum Rauchen und dem Genuss von Alkohol zu verleiten.

Die umliegenden Nachbarschaften dürfen nicht betreten werden. Das Eigentum anderer ist zu respektieren.


9. Benachrichtigung der Schulleitung 

Folgende Vorkommnisse müssen so schnell wie möglich der Schulleitung gemeldet werden:

1. Notfälle wie Feuer, schwere Unfälle, Gefährdung einer Person,

2. Ausbleiben eines Lehrers (spätestens 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn),

3. ungewöhnliche Vorfälle.

Alle Unfälle, die eine ärztliche Behandlung erfordern, sowie Sachschäden sind umgehend im Sekretariat bzw. beim Sanitätsdienst anzuzeigen.


10. Besondere Vorschriften

  • Verlässt eine Lehrkraft aus zwingenden Gründen den Unterrichtsraum, bewahren alle Disziplin und arbeiten gemäß der ergangenen Weisung weiter. Nötigenfalls ist die Schulleitung zu benachrichtigen.
  • Nach Unterrichtsschluss verlässt jeder Schüler seinen Platz in ordnungsgemäßem Zustand. Die Fenster sollen geschlossen, das Licht ggf. ausgeschaltet werden.
  • Zu (besonderen) Veranstaltungen außerhalb der normalen Unterrichtszeiten, auch zum Nachmittagsunterricht, dürfen Schüler das Schulgebäude erst betreten, wenn Aufsicht durch eine Lehrkraft gewährleistet ist.
  • Bei einer Veranstaltung außerhalb des Schulgebäudes hat sich jeder Schüler pünktlich am verabredeten Treffpunkt einzufinden, Ort und Schluss der Veranstaltung werden ausnahmslos durch eine Lehrkraft festgesetzt. Danach befinden sich die Schüler nicht mehr unter Aufsichtspflicht seitens der Schule.
  • Für Schüler, die außerhalb unseres Schulgeländes an einer Unterrichtsveranstaltung teilnehmen, gelten ggf. über die schulinternen Vorschriften hinaus die Betriebs- und Sicherheitsordnungen des jeweiligen Standortes.
  • Bei ungünstiger Witterung (Smog, Eisregen, Sturm o.ä.) fällt Unterricht nur unter bestimmten Bedingungen aus. Hier gelten die Weisungen der Stadt. Rundfunkdurchsagen sind zu beachten! Aufgaben werden durch die Lehrkraft über ISERV erstellt.
  • Die Schülerinnen und Schüler bzw. deren Erziehungsberechtigte sowie die jeweiligen Praktikumsbetriebe stellen der GHS Pestalozzistraße alle zur Beschulung notwendigen Daten über das Anmeldeformular zur Verfügung. Jeder Wohnungswechsel, Wechsel des Ansprechpartners im Praktikumsbetrieb oder Änderungen der E-Mail-Adresse sind der Klassenlehrkraft unverzüglich mitzuteilen. Dies gilt auch für Namens- und Personenstandsänderungen (z. B. Eheschließung). Die Schülerin / der Schüler bzw. die Erziehungsberechtigten veranlasst / veranlassen selbstständig die Berichtigung der Daten durch eine Änderungsmeldung an das Sekretariat.
  • Der Schulweg ist eigenverantwortlich zu organisieren und zu bewältigen. Damit der Schulweg sowie Wege zu außerschulischen Lernorten (z. B. Sportstätten) sicher bewältigt werden können, ist von allen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern verantwortungsbewusstes und umsichtiges Verhalten nach den Regeln der Straßenverkehrsordnung gefordert. Für die Schulwege ist genügend Zeit einzuplanen. Unterrichtswege (z. B. zu den Sportstätten, Praktikumsbetrieben, etc.,) sind unverzüglich anzutreten und zurückzulegen.
  • Der Konsum von Energy Drinks ist für alle SchülerInnen auf dem Schulgelände verboten. 

Kleidung:

Grundlage ist der §58 NSchG:

Sie (Schülerinnen und Schüler) dürfen durch ihr Verhalten oder ihre Kleidung die Kommunikation mit den Beteiligten des Schullebens nicht in besonderer Weise erschweren. (…)


  • Unsere Schule ist ein öffentlicher Raum und Ort. Daher haben wir grundsätzlich alle das Recht, frei über die Wahl unserer Kleidung zu entscheiden. Wichtig bei der Auswahl der Kleidung ist, dass wir niemand damit irritieren. Das Tragen von Emblemen und Abzeichen mit extremistischen Bezügen bzw. Inhalten ist nicht gestattet. 
  • Gegenstände und Bekleidung, die geeignet sind den Unterricht zu stören oder den Schulfrieden zu gefährden (sexuell aufreizende Kleidung, rechts- oder linksradikale Abzeichen etc.), können durch die Lehrkräfte untersagt werden. 
  • Störende oder gefährliche Gegenstände können von den Lehrkräften eingezogen werden. In der Regel können sie am Ende des jeweiligen Schultages gegen Empfangsquittung abgeholt werden. 
  • Während der Unterrichtszeiten und in geschlossenen Räumen sind Kopfbedeckungen abzusetzen. Ausnahmen hiervon können bei der Schulleitung beantragt werden.


Die Nichtbeachtung bzw. Zuwiderhandlungen gegen die Vorgaben dieser Schulordnung können zu Erziehungsmitteln und Ordnungsmaßnahmen, gemäß § 61 NSchG und bei schweren Verstößen zu strafrechtlichen oder zivilrechtlichen Konsequenzen führen. Bei Verstößen gegen diese Schulordnung erfolgt unter Umständen eine Information an die Erziehungsberechtigten, die Praktikumsbetriebe und/oder die Polizei.


Im Geltungsbereich der Schulordnung und für die gesamte Dauer schulischer Veranstaltungen gilt das Nichtraucherschutzgesetz. Somit ist das Rauchen ebenso wie das Beisichführen oder der Konsum von Alkohol, Drogen und/oder drogenähnlichen Substanzen (z.B. E-Zigaretten, Wasserpfeifen, sog. Legalhighs) strengstens untersagt. Zuwiderhandlungen haben schulrechtliche und unter Umständen auch straf- und/oder zivilrechtliche Folgen.


Kurz und Knapp

In unserer Schule sollen sich alle wohlfühlen. Deshalb gibt es folgende Regeln, die ein gutes Zusammenleben ermöglichen:

Verhalten im Unterricht:

  1. Ich komme immer pünktlich in den Unterricht.
  2. Ich lege Jacken, Mützen, Caps im Unterricht ab.
  3. Ich lasse Handys, MP3-Player, Kopfhörer und Ähnliches im Schulgebäude in der Tasche und ausgeschaltet / Flugmodus, bis der Unterrichtstag beendet ist. Eine Verwendung ist nach Vorgabe der Lehrer:in möglich.
  4. Ich esse und trinke nur in den Pausen oder nach Rücksprache mit dem / der Lehrer:in.
  5. Ich kaue im Unterricht kein Kaugummi.
  6. Ich achte immer gut auf meine Sachen und respektiere das Eigentum anderer.
  7. Ich melde mich und warte bis ich aufgerufen werde, wenn ich im Unterricht etwas sagen will.
  8. Ich trage der Schule angemessene Kleidung, die keinen irritiert. 

Verhalten in den Pausen:

  1. Ich bleibe in der kleinen Pause in der Klasse, sofern kein Raumwechsel erfolgt. Ich betrete während der Pausen keine anderen Klassenräume.
  2. Ich verbringe die großen Pausen auf dem Schulhof.
  3. Ich gehe als Hauptschüler nicht auf die Grundschultoiletten.
  4. Ich darf auf dem Schulgelände nicht rauchen.
  5. Ich bewege mich im Schulgebäude leise und rücksichtsvoll.
  6. Ich fahre auf dem Schulhof kein Fahrrad.
  7. Ich spiele auf dem Schulhof nur mit Weichbällen.
  8. Ich werfe auf dem Schulhof keine Schneebälle.
  9. Ich hinterlasse die Toiletten in einem tadellosen Zustand.
  10. Die Toiletten sind kein Ort zum Aufhalten oder Spielen. 
  11. Ich werfe den Müll in die dafür vorgesehenen Behälter. Dabei achte ich auf Mülltrennung.
  12. Bei einer „Regenpause“ verlasse ich den Schulhof und begebe mich in meinen Klassenraum