Schulsozialarbeit an der GHS Pestalozzistraße  


1. Einleitung 

 
Die GHS Pestalozzistraße verfügt über eine Landes - Schulsozialarbeiterin sowie über eine kommunale Schulsozialarbeiterin mit einer Teilzeitstelle. 
Grundlage für die Entstehung des Konzepts ist das übergeordnete Konzept der kommunalen Schulsozialarbeit. 
Die kommunale Schulsozialarbeit sieht sich als Bindeglied zwischen Schule –und Einrichtungen der Jugendhilfe und anderen Einrichtungen. Durch die enge Zusammenarbeit mit der Schule und dem Fachbereich Kinder, Jugend- und Familie kann eine bestmögliche Nutzung aller Ressourcen gewährleistet werden. 

2. Ausstattung/Rahmenbedingungen 

 
Ein Hauptmerkmal der Schulsozialarbeit ist die Niederschwelligkeit. Durch die stetige Präsenz und unmittelbare Ansprechbarkeit in unterschiedlichen Bezugsrahmen ist eine Kontaktaufnahme ohne Widerstände und Stigmatisierung möglich. 
Deswegen verfügt die Schulsozialarbeit über ein zentrales Büro im Schulgebäude und ist sowohl von Schüler/Innen als auch von Lehrkräften schnell und unkompliziert zu erreichen. 
Die Einrichtung des Büros hat einen einladenden Charakter und schafft somit optimale Rahmenbedingungen. 

3. Handlungsprinzipien / Grundsätze 

 
Die Beratung von Schüler/Innen setzt ein Vertrauensverhältnis zwischen dem Ratsuchenden und dem Beratendem voraus. Daraus lassen sich für die Schulsozialarbeit verschiedene Handlungsprinzipien ableiten:
 
Freiwilligkeit:

Im Rahmen der Institution Schule, die verpflichtenden Charakter hat, sind alle Angebote der Schulsozialarbeit freiwillig. Sowohl Schülerinnen und Schüler als auch die Eltern entscheiden sich für die Zusammenarbeit aus freiem Willen.

In Einzelfällen (z. B. Kindeswohlgefährdung) kann der Grundsatz der Freiwilligkeit nicht immer gewährleistet werden.

Unabhängigkeit
 
Der Schulsozialarbeit ist ein eigenständiges Handlungsfeld in der Schule. Sie arbeitet trotz seiner Einbindung in das System, unabhängig.
Bei beratenden Tätigkeiten handelt der Schulsozialarbeiter frei von Weisungen Dritter. Bei Meinungsverschiedenheiten verhält er sich neutral und versucht, zwischen den Akteuren in und außerhalb der Schule zu vermitteln.
 
Verschwiegenheit

Die Schulsozialarbeit geht bei Beratungsangeboten vertraulich mit den Informationen und Daten um, die die pädagogische Fachkraft in den Beratungsgesprächen erfährt. Es gilt das Gebot der Schweigepflicht gemäß § 203 Strafgesetzbuch.
Die Schulsozialarbeit lässt sich vor der Zusammenarbeit mit Schülern und Eltern eine Einwilligungserklärung zur Erhebung der Daten sowie eine Schweigepflichtentbindung unterzeichnen.

Sollen Informationen zum Nutzen der Schülerinnen und Schüler weitergegeben werden, bedarf es einer Zustimmung durch die Betroffenen. Einen Ausnahmefall stellt der dringende Verdacht auf Kindeswohlgefährdung dar. 
Es ist ein Ziel in der Beratung von Kindern und Jugendlichen, Vertrauen zu helfenden Personen und Institutionen zu entwickeln und die jungen Menschen für die Inanspruchnahme von Hilfe zu öffnen. Dieser Prozess des sich Öffnens benötigt Achtsamkeit, Wertschätzung, Geduld, Akzeptanz und Zeit.

Neutralität
 
Für eine erfolgreiche Beratungstätigkeit der Schulsozialarbeit ist eine wesentliche Voraussetzung die Wahrung von Neutralität gegenüber allen Akteuren im System Schule. 

4. Zielgruppe und Aufträge der Kommunalen Schulsozialarbeit: 

 
Bezugnehmend auf das übergeordnete Konzept (Grundlage dieser Konzeption) ergeben sich folgende Zielgruppen und Arbeitsfelder für die KSA: 
  
Zielgruppe: 
 
·        von Armut betroffene Schüler/Innen 
·        Schüler/Innen von alleinerziehenden Eltern 
·        Schüler/Innen mit Migrationshintergrund 
 
Aufträge für diese Zielgruppe sind z. B.: 

•             Kindeswohlgefährdung (§ 8a SGB VIII)   

•             Missbrauch – sexueller Gewalt 

•             Konflikt mit Mitschülern oder Lehrern    

•             Aggressives Verhalten    

•             Lernschwierigkeiten 

•             Sozial-emotionale Auffälligkeiten 

•             Geringes Selbstwertgefühl 

•             Ängste 

•             Streit mit den Eltern 

•             Trennung/Scheidung 

•             Trauer 

•             Suchtproblematik 

•             Vernachlässigung 

•             Ausgrenzung 

•             Umgang mit Gefühlen 

•             Gewalterfahrung in der Familie 

•             Sonstige soziale oder emotionale Probleme    

4.1 Schwerpunkte der kommunalen Schulsozialarbeit  

Die kommunale Schulsozialarbeit ist für die 5. bis 10. Klassen zuständig. Schwerpunkt der Arbeit sind die Klassen 5.-7. Aber auch die Arbeit in anderen Jahrgangsstufen oder mit Schüler/Innen von höheren Jahrgängen ist nicht auszuschließen. Die Arbeit in den Jahrgängen variiert von Jahr zu Jahr und ist von den Bedarfen in den verschiedenen Klassen individuell abhängig und jeweils neu zu beurteilen und zu entscheiden. 
  
Insbesondere neue Schüler/Innen lernen die kommunale Schulsozialarbeit kennen und bekommen Unterstützung oder Hilfestellungen. 
 
In Ausnahmefällen kann sie auch bei Konflikten innerhalb des Schulalltags intervenieren. 

5. Ziele der Kommunalen Schulsozialarbeit 

 
Ziel der Kommunalen Schulsozialarbeit ist, dass möglichst viele Schüler aus den Zielgruppen (siehe 4.) einen „guten“ Abschluss erwerben.

5.1 Verringerung von Schulabgänger/Innen ohne Abschluss 

Bei Schüler/Innen, bei denen ein Klassenziel eventuell nicht erreicht wird (Sitzenbleiben) oder der Schulabschluss in Gefahr ist, sucht die KSA bei Bedarf das Gespräch. Es besteht die Möglichkeit ein Nachhilfeangebot zu installieren.  

5.2 Verringerung von Schulverweigerung 

Durch Rücksprache mit Lehrkräften werden Fehlzeiten von Schüler/Innen dieser Zielgruppe schnell erkannt und diese möglichst mit Unterstützung durch Gespräche oder auch andere Jugendhilfeangebote zeitnah in die Schule zurückgeführt. 

5.3 Übergangsoptimierung in die Berufswelt  

Die Schüler/Innen werden bei der Suche nach einer weiterführenden Schule von der KSA in enger Zusammenarbeit und im Austausch mit der Berufsberatung und der Kompetenzagentur betreut. 
In Einzelfällen begleitet die KSA Schüler/Innen zur Anmeldung. 

6. Arbeitsmethoden der Kommunalen Schulsozialarbeit 

 

6.1 Beratungsgespräche 

Eine Beratung kann von einzelnen Schülern/Innen, Eltern (Erziehungsberechtigten) oder Lehrern in Anspruch genommen werden. 

6.2 Hausbesuche 

Die Kommunale Schulsozialarbeit führt Hausbesuche durch. Im bestmöglichsten Fall soll sie jeden ihrer Fälle einmal zu Hause besucht haben. Gerne können bei Bedarf auch mehrere Hausbesuche erfolgen. 

6.3 Hospitation 

 Um einen Kontakt zu Schüler/Innen aufzubauen, sind eine oder auch mehrere Hospitationen in den jeweiligen Klassen wünschenswert. Diese sollen möglichst in den unteren Jahrgängen stattfinden, um eine konstanten Ansprechpartner und eine gute Beziehung über die Jahre aufbauen und halten zu können. 

6.4 Ordnungsmaßnahmenkonferenzen (§ 61 des Niedersächsischen Schulgesetzes) / Gesamtkonferenzen  

Die Kommunale Schulsozialarbeit wird schriftlich über das Stattfinden einer Konferenz in Kenntnis gesetzt und nimmt in der Regel teil, wenn es sich um eine von ihr betreuten Schüler/In handelt.  

6.5 Zeugniskonferenzen 

Die KSA nimmt an Zeugniskonferenzen teil. 

 

7. Zusammenarbeit der Kommunalen Schulsozialarbeit innerhalb der Schule 

 

7.1 Zusammenarbeit mit der Schulleitung 

Die Schulleitung und die Kommunale Schulsozialarbeit treffen sich regelmäßig, um sich über aktuelle Themen, Schüler/Innen (Fälle) oder Termine auszutauschen. Meist findet dieser Termin gemeinsam mit der Landesmitarbeiterin statt. 

7.2 Austausch mit den Lehrkräften 

Bei Problemen mit einzelnen Schüler/Innen suchen die Lehrkräfte das Gespräch mit der KSA. Im Einzelfall wird dann über die weitere Vorgehensweise entschieden.  

7.3 Dienstbesprechungen  

Die Kommunale Schulsozialarbeit nimmt an Dienstbesprechungen und Gesamtkonferenzen möglichst regelmäßig teil.  

7.4 Zusammenarbeit mit der Schulsozialarbeiterin vom Land  

Die Kommunale Schulsozialarbeiterin arbeitet im engen Austausch mit der 
Landesmitarbeiterin zusammen.  

7.5 Beratungslehrer  

Der Beratungslehrer der Schule der Pestalozzistr. wird zurzeit ausgebildet und wird nach abgeschlossener Ausbildung stundenweise den Dienst aufnehmen. 

 

8. Netzwerkarbeit 

 
Innerhalb der Schule ist der Kommunale Schulsozialarbeit Teil eines multiprofessionellen Teams und steht mit den Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften, der Schulleitung und anderen Mitarbeitern im Haus im Austausch. 
 
Die Vernetzung des Schulsozialarbeiters im Sozialraum der Schule ist von großer Bedeutung. Die Schulsozialarbeit verfügt über Informationen, wer zum Sozialraum gehört und kennt die entsprechenden Kontakte. 
Bei Bedarf kann auf verschiedene Ressourcen zurückgegriffen werden. Die Kommunale Schulsozialarbeit verfügt über ein gutes Netzwerk und kann an der Stelle weiterhelfen. Innerhalb dieses Netzwerks können unterschiedliche Sichtweisen verschiedener Professionen zum Tragen kommen und so eine gute Beratung und Betreuung gewährleisten. 

9. Erreichbarkeit 

 
Das Büro der KSA an der Hauptschule Pestalozzistr. befindet sich in der 1. Etage in Raum A109. Feste Sprechzeiten sind nicht vorgesehen, die Schüler/Innen und Lehrer/Innen können bei Bedarf jederzeit die Schulsozialarbeit aufsuchen.